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Notar beauftragen

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Wenn Sie sich zunächst durch den Notar beraten lassen möchten, so würden wir uns freuen, wenn Sie einen Beratungstermin telefonisch, per eMail oder auch per Post vereinbaren. Ergibt der Beratungstermin einen Handlungsauftrag für den Notar, soll also z.B. ein Schenkungsvertrag oder ein Testament erstellt werden, so wird der Notar das betreffende Dokument für Sie entwerfen und es Ihnen zusenden, damit Sie es prüfen und gegebenenfalls mit den anderen Beteiligten besprechen können. Idealerweise füllen Sie in diesem Fall die obenstehenden Online-Formulare zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs bereits vollständig oder teilweise aus.

 

Haben Sie bereits entschieden, welche notarielle Dienstleistung Sie in Anspruch nehmen möchten, so können Sie uns auch direkt mit der Erstellung des Entwurfs beauftragen. Dies können Sie über unsere obenstehende Online-Formulare oder alternativ telefonisch, per eMail oder auch per Post tun. In diesen Fällen wird der Notar in der Regel ohne vorherige Besprechung den Entwurf der notariellen Urkunde erarbeiten und Ihnen zusenden.

 

Nachdem der Entwurf versandt worden ist, wird der Notar etwaige Rückfragen beantworten und alle Änderungswünsche einarbeiten. Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, so muss ein Termin im Notarbüro stattfinden, in dem der Notar in der Regel die Urkunde verliest und die Beteiligten sie unterschreiben. Sodann wird der Notar das Geschäft – etwa einen Grundstückskaufvertrag – für Sie vollziehen, d.h. „in die Tat umsetzen“ und die dazu erforderlichen Schritte – etwa die Einholung von Genehmigungen, erforderliche Meldung an Behörden, Eigentumsumschreibung – einleiten.

 

Seit August 2022 ist es in bestimmten Fällen im Gesellschaftsrecht möglich, den gesamten notariellen Vorgang einschließlich Beauftragung, Beratung, Entwurfsversand und Beurkundung vollständig digital abzuwickeln. Weitere Informationen zu den notariellen Online-Verfahren erhalten Sie hier

 

Weisen Sie uns gern bei der Anmeldung eines gesellschaftsrechtlichen Vorgangs darauf hin, dass Sie die Abwicklung über das notarielle Online Verfahren wünschen.

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